Friedrichsdorfer Institut für Therapieforschung und
Gesundheitsförderung e.V.


Impressum

Vorstand: 
Corinna Nels-Lindemann (salus klinik)
Dr. Dietmar Kramer (salus klinik)
Peter Zummack (Fraport AG)

Kassenwart:

Thomas Margolf (salus klinik)

Koordination:
Saskia Brandt
Landgrafenplatz 1
61381 Friedrichsdorf
06007/9491948 alternativ 06172/950224

Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
 

Satzung

1. Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Friedrichsdorfer Institut für Therapieforschung e. V. Sitz des Vereins ist Friedrichsdorf im Taunus. Der Verein ist im Vereinsregister Bad Homburg eingetragen, er ist vom Finanzamt Bad Homburg am 9.12.1997 als gemeinnützig anerkannt worden. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

2. Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit auf dem Gebiet der klinischen Psychologie, Psychosomatik und Psychotherapie. Die Ergebnisse eigener Forschungen sollen zeitnah publiziert und damit der Öffentlichkeit zugänglich werden. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche, gemeinnützige Zwecke im Sinne §§ 51 ff der AO. 5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:

Bereitstellen und Akquirieren finanzieller Mittel zur Durchführung von qualifizierten eigenen Psychotherapiestudien. Durchführung von Studien zum Wirksamkeitsnachweis von klinisch bewährten Verfahren, die noch nicht ausreichend evaluiert sind. Anwendungsüberprüfung bewährter Psychotherapieverfahren. und Methoden in neuen oder spezifischen Anwendungsbereichen. Evaluation komplexer Therapiekombinationen zur Wirksamkeitsverbesserung oder -erweiterung. Förderung des fachlichen Austauschs verschiedener Richtungen und Schulen in der Psychotherapie. Publikation des Wissens über Erfolge und Effizienz psychotherapeutischer Behandlungsverfahren in der allgemeinen Öffentlichkeit.

3. Vereinsmittel und Mitgliedschaft

Passives, förderndes Mitglied des Vereins kann werden, wer die Ziele des Vereins verfolgt. Über die Aufnahme von aktiven Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Zuwendungen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung bestimmt. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds. Gerät ein Mitglied mit drei Jahresbeiträgen in Rückstand, so gilt dies ebenfalls als Austrittserklärung. Ein Ausschluss kann durch 2/3 des Vorstandes bei Mitgliedern erfolgen, die den Zweck und Interessen des Vereins zuwider handeln. Bei Widerspruch des Betroffenen entscheidet die nächste ordentliche MV mit einfacher Mehrheit über den Ausschluss. Der Vorstand des Vereins kann solchen Personen, die durch Ihre bisherige Tätigkeit besondere Verdienste zur Verwirklichung der Ziele des Vereins erworben haben, das Recht auf Ehrenmitgliedschaft unter Befreiung der Beitragszahlung anbieten. Aus dem Kreis der Ehrenmitglieder wählt der Vorstand ein Kuratorium aus, welches den Verein und den Vorstand beraten und unterstützen soll.

4. Vereinsorgane

Vereinsorgane sind 1. die Mitgliederversammlung, 2. Gremien zur Planung und Durchführung von Forschungsprojekten und 3. der Vorstand.

5. Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vier Wochen vor dem festgesetzten Termin schriftlich durch den Vorstand einberufen. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden je zum Ende eines Geschäftsjahres statt. Auf schriftlichen Antrag unter Angabe von Gründen und des Zwecks durch 2/10 aller Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Des weiteren kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt jeweils dem Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind

  1. Entgegennahme der Berichte des Vorstands über Geschäftsjahr und Ausgabenplanung.
  2. Kontrolle und Entlastung des Vorstands.
  3. Berichte aller Gremien und Vereinsorgane.
  4. Wahl von Kassenprüfer und Schiedskommission.
  5. Festsetzen der Jahresbeiträge der aktiven und passiven Mitglieder.
  6. Entgegennahme und Beschlussfassung von Anträgen.

Die Beschlüsse einer Mitgliederversammlung werden durch einen Protokollführer niedergelegt sowie durch den Schriftführer unterzeichnet und damit bestätigt. Das Protokoll soll Ort und Datum der Mitgliederversammlung, die gefassten Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten.

6. Vorstand des Vereins

Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Aktives und passives Wahlrecht besteht für alle Mitglieder. Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Der Vorstand besteht aus:

  • der/dem 1. Vorsitzenden,
  • der/dem 2. Vorsitzenden, die/der für Forschung zuständig ist,
  • der/dem 3. Vorsitzenden, die/der für "Öffentlichkeitsarbeit" zuständig ist,
  • der/dem Schriftführer/in,
  • und der/dem Kassenwart/in.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und erledigt die Ihm durch Satzung und Mitgliederversammlung übertragenen Aufgaben. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Seine Aufgaben sind die Vertretung des Vereins nach außen, die Verwaltungskontrolle, die Vergabe und Betreuung von Forschungsprojekten sowie das Einberufen von Arbeitskommissionen und anderen Gremien. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. und 3. Vorsitzende, sie sind je alleine vertretungsberechtigt.

7. Mitgliedschaft

Mítglied des Vereins können werden:

  1. Passive Mitglieder, die den Verein finanziell und ideell unterstützen,
  2. aktive Mitglieder, die sich an der Planung und Durchführung von Projekten beteiligen,
  3. Personen des öffentlichen Rechts.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen. Der Verein kann Spenden annehmen.

8. Gemeinnützigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche und gemeinnützige Zwecke. Die Verwaltungstätigkeit in den Organen des Vereins ist ehrenamtlich. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, können jedoch für wissenschaftliche oder publizistische Tätigkeiten, welche die satzungsgemäßen Zwecke erfüllen, Honorare erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

9. Satzungsänderungen

Satzungsändernde Anträge müssen von 2/10 aller Mitglieder schriftlich dem Vorstand bis 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung vorliegen. Der Vorstand muss Anträge auf Satzungsänderung unverzüglich allen stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich zusenden. Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von 60 % der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung. Nur dem Vorstand obliegt das Recht, eine Verlegung von Sitz und Gerichtsstand zu beantragen. Zu dieser Entscheidung bedarf es nur der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung.

10. Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Stimmenmehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Friedrichsdorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.